Der Stifterpreis

Die Stiftung Schleswig-Holsteiner Stiftungstag schreibt im Jahr 2004 erstmals einen Preis für herausragende und vorbildliche Leistungen auf dem Gebiet des Stiftungswesens in Schleswig-Holstein aus. Die Ausschreibung steht unter der Schirmherrschaft der Ministerpräsidentin des Landes Schleswig-Holstein, die den Preis am 30. Oktober im Rahmen einer Festveranstaltung im Rathaus der Hansestadt Lübeck übergibt.

Die rund 480 Stiftungen in Schleswig-Holstein spielen innerhalb der Bürgergesellschaft eine zentrale Rolle. Der 1. Schleswig-Holsteiner Stifterpreis soll eine Persönlichkeit auszeichnen, die eine Stiftung gegründet oder in einer Stiftung vorbildliche Leistungen für das Gemeinwesen in Schleswig-Holstein erbracht hat. Der Preis soll Ehrung, öffentliche Anerkennung und Vorbildfunktion entfalten und weitere Bürger zum Stiften anregen. Der Preis ist eine ideelle Auszeichnung, die mit einer Urkunde verbunden ist.

Wir rufen dazu auf, Persönlichkeiten zu benennen, die sich durch Gründung einer Stiftung oder durch Leistungen in einer bestehenden Stiftung in beispielhafter Weise für das Gemeinwesen in Schleswig-Holstein engagiert haben, ob in Stiftungen bürgerlichen Rechts oder in treuhänderischen Stiftungen. Ausschlaggebend ist der Beitrag zum Gemeinwesen in Schleswig-Holstein, unabhängig von Gründungsort und Rechtssitz der Stiftung.

Bewerbungen und Vorschläge für den Stifterpreis sind bis 30. Juni 2004 zu richten an die

Stiftung Schleswig-Holsteiner Stiftungstag
c/o BürgerStiftung Region Ahrensburg
Telefon: 04102 / 678 489, Telefax: 04102 / 823 456
An der Reitbahn 3
22926 Ahrensburg
E-Mail: stiftungstag@schleswig-holstein.de
Web: www.stiftungstag-schleswig-holstein.de

Der Rechtsweg gegen die Entscheidung der Jury ist ausgeschlossen.